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   VerfG Brandenburg, 15.04.2010 - VfGBbg 5/10   

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https://dejure.org/2010,18383
VerfG Brandenburg, 15.04.2010 - VfGBbg 5/10 (https://dejure.org/2010,18383)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.04.2010 - VfGBbg 5/10 (https://dejure.org/2010,18383)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. April 2010 - VfGBbg 5/10 (https://dejure.org/2010,18383)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2010 - VfGBbg 5/10
    Ein dringendes, schutzwürdiges Interesse an einer zusätzlichen verfassungsgerichtlichen Überprüfung der im Gehörsrügeverfahren ergangenen Entscheidung besteht deshalb nicht, vielmehr kann der Beschwerdeführer im Verfassungsbeschwerdeverfahren die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die seiner Ansicht nach fortbestehende Gehörsverletzung hin überprüfen lassen (vgl. zum Bundesrecht: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07-, NStZ-RR 2007, 381).
  • VerfG Brandenburg, 15.10.2009 - VfGBbg 8/09

    Fristversäumung; Rechtswegerschöpfung; offensichtlich unzulässiger Rechtsbehelf

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2010 - VfGBbg 5/10
    Willkürlich ist eine Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Verdacht aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - VfGBbg 8/09 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.12.2009 - VfGBbg 51/09

    Bergründung; Rechtsweggarantie; Willkür; Strafaussetzung zur Bewährung;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.04.2010 - VfGBbg 5/10
    Wird - wie hier - in der Sache eine Verletzung des Willkürverbots gerügt, muss ein Beschwerdeführer darlegen können, dass die Entscheidung - jenseits der richtigen Anwendung des einfachen Rechts - ganz und gar unverständlich ist und das Recht in einer Weise falsch anwendet, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschreitet (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - VfGBbg 51/09 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10

    Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) eines Vaters durch

    Der Beschwerdeführer hat deshalb im Verfassungsbeschwerdeverfahren ausschließlich die Ausgangsentscheidung anzugreifen und auf die seiner Ansicht nach fortbestehenden Grundrechtsverletzungen hin überprüfen lassen (Beschluss vom 15. April 2010 - VfGBbg 5/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11

    Teils wegen fehlender hinreichender Begründung einer Gehörsverletzung, teils

    Der Beschwerdeführer kann deshalb im Verfassungsbeschwerdeverfahren ausschließlich die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die seiner Ansicht nach fortbestehenden Grundrechtsverletzungen hin überprüfen lassen (Beschluss vom 15. April 2010 - VfGBbg 5/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10

    Fachgerichtliche Ablehnung der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge eines

    Der Beschwerdeführer kann deshalb im Verfassungsbeschwerdeverfahren ausschließlich die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die seiner Ansicht nach fortbestehenden Grundrechtsverletzungen hin überprüfen lassen (Beschluss vom 15. April 2010 - VfGBbg 5/10 -,www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.11.2011 - VfGBbg 32/11

    Rechtswegerschöpfung und Erhebung einer Anhörungsrüge

    Willkür wäre anzunehmen, wenn die Entscheidung ganz und gar unverständlich erschiene und auf einer Rechtsanwendung beruhte, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschritte (Beschlüsse vom 15. April 2010 - VfGBbg 5/10 - und vom 19. November 2010 - VfGBbg 39/10 - jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.04.2011 - VfGBbg 50/10

    Zur Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts

    Das ist sie dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Verdacht aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (Beschluss vom 15. April 2010 - VfGBbg 5/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 45/10

    Beschwerdegegenstand; Verletzung rechtlichen Gehörs; Beruhen; Subsidiarität;

    Die Entscheidung muss ganz und gar unverständlich erscheinen und auf einer Rechtsanwendung beruhen, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschreitet (Beschlüsse vom 15. April 2010 - VfGBbg 5/10 - und vom 19. November 2010 - VfGBbg 39/10 - jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 26.08.2011 - VfGBbg 54/10

    Teilweise wegen mangelnder Selbstbetroffenheit unzulässige, im Übrigen

    Willkürlich ist eine Entscheidung, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Verdacht aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (Beschluss vom 15. April 2010 - VfGBbg 5/10 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.11.2010 - VfGBbg 39/10

    Wegen unzureichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Die Entscheidung muss ganz und gar unverständlich erscheinen und das Recht in einer Weise falsch anwenden, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschreitet (Beschluss vom 15. April 2010 - VfGBbg 5/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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